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Dorfgemeinschaft

Im Nachfolgenden werden wesentliche Fragen bezüglich der Dorfgemeinschaft beantwortet.
Die Antworten sind aus der derzeit gültigen Vereinssatzung entnommen.
Die Komplette Satzung ist hier einzusehen: Link

Welchen Zweck hat die Dorfgemeinschaft?

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des
Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordung. Zweck es Vereins ist die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde sowie die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege. Die Satzungszwecke werden verwirklicht insbesondere durch folgende Maßnahmen:

Schaffung, Pflege und Erhalt dörflicher Einrichtungen

  • die Förderung der Heimatpflege
  • die Erhaltung der Volksbräuche und Sitten
  • die Erhaltung von Flurdenkmälern und Gedenkstätten
  • die Verschönerung des Ortsbildes
  • die Aufarbeitung der Dorfgeschichte

Andere Zwecke, insbesondere die, die bereits durch örtliche Vereine, Gemeinschaften und Institutionen wahrgenommen werden, verfolgt der Verein nicht.
Der Verein finanziert sich aus Mitgliedsbeiträgen, Geld und Sachspenden sowie aus Erlösen von Veranstaltungen der Dorfgemeinschaft Heringhausen.

Wie sieht die Arbeit der Dorfgemeinschaft aus?

Unbeschadet der Selbstlosigkeit und Unmittelbarkeit seiner Tätigkeit ist der Verein bestrebt, die Erledigung seiner Aufgaben in Zusammenarbeit mit den örtlichen Vereinen, Organisationen und Gruppierungen durchzuführen. Er wird den Kontakt zu diesen Vereinigungen, Gemeinschaften und Institutionen fördern und pflegen. Eine Zusammenarbeit mit anderen Vereinigungen, die sich ebenfalls eine der oben genannten Aufgaben als Ziel gesetzt haben, wird besonders begrüßt und angestrebt, um so gemeinsame Maßnahmen koordinieren und durchführen zu können.

Wer kann Mitglied der Dorfgemeinschaft werden?

Der Verein ist eine Vereinigung von nicht geschlossener Mitgliederzahl.

Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person sein. Auch die örtlichen gemeinnützigen Vereine, Gemeinschaften und Institutionen sowie Gruppen/Organisationen, die dem Allgemeinwohl, dem Brauchtum oder der Kultur dienen, können Mitglied des Vereins sein. Sie bestimmen Delegierte, die den Verein bei den Mitgliederversammlungen vertreten.

Wie kann ich Mitglied werden?

Die Mitgliedschaft bedarf der schriftlichen Form. Das Aufnahmeformular ist auszufüllen und dem Vorstand vorzulegen. Mit Abgabe des Formulares ist der Beitritt in die Dorfgemeinschaft erfolgt. Das Beitrittsformular ist hier erhältlich.

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